Es liegt also scheinbar ausschliesslich an dem kleinen Wörtchen ‚als‘, ob der Mensch frei ist oder den Zinssklaven spielen muss. Es ist eine Rolle, die er sich – immerhin ist Sklaverei nicht gestattet – Selbst mit seinem freien Willen für sich zuteilt. Bleibt nur mehr die Frage, ob er sich dessen auch bewusst ist. Da nämlich, wo es um seine ‚Identität‘ geht. Da, wo er sich mit seiner ‚Betrachtung‘ zu ‚identifizieren‘ beginnt, … da, wo er sein natürliches Wesen verlässt. Allein schon die Bezeichnung ‚Identität‘ sagt einem doch schon, dass es mindestens zwei Exemplare von etwas geben muss. Um nämlich das Wort ‚identisch‘ überhaupt verwenden zu können, muss es mindestens zwei Exemplare von was auch immer geben. Der Mensch ist nicht identisch, weil es im ganzen Universum keine zwei identischen Lebewesen gibt. Das Leben ist authentisch. Einzigartig und aus sich selbst heraus. Sui generis.
Der ‚Freeman‘, also der Mensch, der das positive Recht verlassen hat, hat aufgehört, sich zu ‚identifizieren‘. Er AUTHENTIFIZIERT sich stattdessen nur mehr. Zuerst durch ‚Verstand und Sprachvermögen‘, dann durch sein Bekennen zur geistigen Sittlichkeit. Und ein Mensch, der sich dem Guten und dem Gewissen verschreibt, ist alleine schon deswegen keine Bedrohung mehr für etwas oder jemand. Weshalb sich auch die rechtsstaatliche Notwendigkeit jedweden Schutzes von etwas oder jemand vor dem geistig-sittlichen Wesen aufhebt. Der Freeman untersteht höherem ‚Recht‘ als dem positivem. Hier erinnere ich an den Rechtsgrundsatz ‚Lex superior derogat legi inferiori‘, welcher besagt, dass das ‚grössere Gesetz das kleinere bricht‘. Überpositives Recht bricht positives Recht. Das kann man ganz einfach beweisen. Es wirkt und ist auch dann noch, wenn es im positiven Recht bei Strafe verboten wäre.
Überpositives Recht ist absolut und dem Menschen, so wie allen Wesen übergeordnet. Es IST. EWIG. Positives, vom Menschen gemachtes Recht IST nicht, es GILT nur.
Die ‚Grundnorm‘ selbst ist ja schon ‚Fiktion‘. Nachzulesen bei Hans Kelsen, Allgemeine Theorie der Normen, 1979, S. 206 f., bzw. in den Schriften von Alfred Verdroß-Droßberg.
‚Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.‘ (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)
Das bedeutet, dass bei einer Fiktion und damit auch beim jeglichem ‚Recht‘ von Anfang an klar ist, dass es sich um eine Erdichtung handelt. Wäre das Recht eine Vermutung, dann könnte es ironischerweise sogar gegeben sein.
‚Vermutung ist die Annahme eines Umstands als wahrscheinlich gegeben….Im Gegensatz zur Fiktion kann bei der Vermutung der vermutete Umstand gegeben sein.‘ (Def. ‚Vermutung‘ S. 452)
Lieber Leser, lieber ‚Beamter‘ (der eigentlich Bediensteter ist), liebes sprachbegabte verständige Wesen auf der Suche nach Freiheit, alles Recht ist Fiktion. Das ist eine nicht zu leugnende Tatsache – auch für das Rechtssystem selbst. Wer das als Jurist negiert, sollte über seine ‚Zulassung‘ nachdenken oder diese in Frage gestellt bekommen. Ganz ernsthaft. Wir befinden uns in einer Zeit des offensichtlichen globalen Wahnsinns. Die Welt liegt in Flammen und schwimmt in Blut. Überall Krieg, Elend, Armut, Krise, Neid, Gier, Angst, Schuld, Terror, Zwang,… Und der Mensch klammert sich an ein System, das – da es sich nicht am Guten und am Gewissen ausrichtet – alleine schon ‚karmisch‘ dem Untergang geweiht ist.
Myriaden von so genannten ‚Experten‘ beschmeissen uns täglich mit neuen Zwangstaktiken gegen die Auswirkungen eines Spiels, das die Menschen ganz legal und ‚von rechts wegen’ gegeneinander aufhetzt und losschickt. Eigentlich und offensichtlich gar nicht mehr zu dem Zweck, dass es den Menschen in ihrem System besser geht, sondern nur mehr um Geld zu verdienen, Steuern oder Staatsschulden zu bedienen, Zinsen oder Profit zu erwirtschaften.